Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ivery Group, Sabrina Seltmann, c/o Postflex #3609,
Emsdettener Str. 10, 48268 Greven

§1 Geltungsbereich

(1) Solltest Du (unabhängig des Geschlechts nachfolgend: der “Ivery”) von uns, der Ivery Group (Sabrina Seltmann, c/o Postflex #3609, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven) Dienste bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, gelten ausschließlich die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Annahme unserer Angebote ohne die davor stattgefundene Anerkennung unserer AGBs wird ausdrücklich nicht gestattet.

(2) Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Bedingungen unseres „Ivery“ erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen schriftlich zugestimmt.

(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung unserer AGBs. Vorherige AGB Fassungen können nicht herangezogen werden.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem „Ivery“ (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Die Ivery Group bietet ihren „Iverys“ ein vielfältiges Portfolio an Leistungen an. Dieses umfasst das Coaching bei Bewerbungsanliegen (insbesondere für Consulting Firmen als auch Business Schools), individuelles Coaching bei beruflichen Anliegen und das Halten von Vorträgen mit wirtschafts- als auch geisteswissenschaftlichem Schwerpunkt. Die Leistungen können dabei sowohl in schriftlichem Austausch (vorzugsweise E-Mail und Data-Sharing-Dienste wie z.B. OneDrive), telefonisch oder auch in Person erfolgen. Die dabei zu erbringenden Leistungen erfolgen überwiegend in individualisierter Form. Die „Iverys“ können Art und Aufbau der Dienste jeweils aus der Angebotsbeschreibung entnehmen.

(2) Die Ivery Group erbringt Dienstleistungen zur Maximierung des Bewerbungserfolgs bzw. der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung ihrer „Iverys“. Die von der Ivery Group prognostizierten Erfolgsaussichten beruhen auf bisherigen Erfahrungswerten und können nicht garantiert werden. Ein Erfolg ist von der Ivery Group nicht geschuldet.

(3) Basierend auf §315 BGB behält sich die Ivery Group das Leistungsbestimmungsrecht bei den Inhalten der von ihr angebotenen Leistungen vor.

(4) Die „Iverys“ verpflichten sich, sich aktiv an der Erbringung der Leistungen zu beteiligen. Die von der Ivery Group angeforderten Handlungen, wie beispielsweise Zusenden benötigter Dokumente, Vorbereitung von Entwürfen, Einarbeitung von Anmerkungen, werden unverzüglich auf erste Anforderung ausgeführt. Sollten diese Handlungen nicht zeitnah erbracht werden, behält sich die Ivery Group eine Anpassung des vorher vorgeschlagenen Zeitplans vor.

 

§3 Vertragsschluss

(1) Die Bewerbung und Darstellung der Dienste der Ivery Group auf Webseiten, Broschüren/ Postern oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf LinkedIn) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Zusammenarbeit dar.

(2) Der Vertragsschluss zwischen der Ivery Group und dem „Ivery“ kann fernmündlich (u.A. Videochat/-konferenz, Telefon) oder in schriftlicher Form (u.A., E-mail) erfolgen.

(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Ivery Group und dem „Ivery“ durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

(4) Die Ivery Group bestätigt den zustande gekommenen Vertragsschluss durch Zusendung einer Bestätigung.

(5) Sollte die Ivery Group die gebuchten Dienste/Leistungen, beispielsweise aus technischen oder gesundheitlichen Gründen, für eine verhältnismäßig nicht unerhebliche Zeit nicht oder nicht vollständig erbringen können, informiert sie ihren betroffenen „Ivery“ unverzüglich. Die Ivery Group erstattet die gegebenenfalls zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbrauchten Zahlungen des Ivery zurück.

 

§4 Preise und Leistungserbringung

(1) Die von der Ivery Group angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich als Bruttopreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits mit ein.

(2) Die Ivery Group behält sich ausdrücklich das Recht vor, die auf ihrer Website ausgewiesenen Preise zu verändern. Mit Ausweis der neuen Preise gelten diese sofort bei neuen Vertragsabschlüssen.

(3) Grundsätzlich können die Dienste/Leistungen der Ivery Group entweder als Pakete zum Festpreis erstanden werden oder in Form von Guthaben. Dieses kann nach Bedarf von den „Iverys“ eingelöst werden. Ansprüche aus dem Guthaben unterliegen der Regelverjährung nach § 195ff. BGB. Sollte der Ivery eine Leistung bereits bezahlt haben, diese jedoch nicht mehr einlösen wollen (beispielsweiße bei einer MBA Bewerbung), kann das daraus resultierende Guthaben (der Vertragswert der Leistung) nur nach Abstimmung mit der Ivery Group übertragen werden.

(4) Die Ivery Group ist bemüht, die Leistungserbringung mit dem „Ivery“ zu dem vereinbarten Endzeitpunkt zu erbringen, jedoch besteht keine Garantie.

(5) Der „Ivery“ ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit der Ivery Group vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Zusendung der Zahlungsaufforderung fällig. Alternativ bietet die Ivery Group auch gesonderte Ratenzahlungsoptionen („Zahlungspläne“) zu eigenen Konditionen an.

 

§5 Laufzeit, Kündigung

(1) Die Zusammenarbeit zwischen dem „Ivery“ und der Ivery Group erstreckt sich bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten, von der Ivery Group zu erbringenden Leistungen.

(2) Die vorzeitige Kündigung innerhalb des Zeitraums der Erbringung der Dienste/Leistungen durch die Ivery Group ist ausgeschlossen.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt nach wie vor bestehen.

 

§6 Verzug

(1) Die Ivery Group beginnt erst mit der Erbringung ihrer Dienste/Leistungen, nachdem der in Rechnung gestellte Betrag auf ihrem Konto vollständig eingegangen ist und die für die Dienstleistungen angefragten Daten und Dokumente ihr vollständig vorliegen sowie die im Vorfeld erbeteten Handlungen von dem „Ivery“ erbracht wurden.

(2) Befindet sich der „Ivery“ mit fälligen Zahlungen (insb. bei Ratenzahlungen) im Verzug, behält sich die Ivery Group vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages einzustellen.

(3) Leistet der „Ivery“ fällige Zahlungen über längere Zeit nicht oder wiederholt nur unter Verzug, ist die Ivery Group nach vorangehender Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und die Erbringung ihrer Dienste/Leistungen endgültig einzustellen. Die Ivery Group behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Vergütungs- und Schadensersatzansprüchen vor.

 

§7 Erfüllung

(1) Die Ivery Group verpflichtet sich, die vom „Ivery“ erstandenen Dienstleistungen, wie im Angebot beschrieben, mit höchster Sorgfalt durchzuführen. Dazu sind wir berechtigt, die Hilfe von externen sowie internen Dienstleistern in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Ivery verpflichtet sich, soweit erforderlich, mit höchster Sorgfalt an der Erbringung der Dienstleistungen durch die Ivery Group mitzuwirken, z.B. durch Erteilung erforderlicher Auskünfte, die Beibringung erforderlicher Dokumente usw.

 

§8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Die Ivery Group behält sich aus diesem Grund ausdrücklich das Recht vor, Tatbestände zivilrechtlich zu verfolgen und ohne Vorankündigung Strafanzeige zu stellen, in denen insbesondere Mitbewerbende, Dritte oder auch „Iverys“ sachgrundlose, unsachgemäße und/oder rechtswidrige Äußerungen (v.a. falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken) über die Ivery Group oder ihr Angebot tätigen.

(2) Jeder „Ivery“ sieht sich insbesondere in der Verantwortung, zum störungsfreien Ablauf der Angebote mitzuwirken. Sollte trotz Abmahnung bei inadäquatem Verhalten der „Ivery“ die Beeinträchtigung nicht unterlassen, behält sich die Ivery Group das Recht vor, diesen mit sofortiger Wirkung aus den Leistungen der Ivery Group auszuschließen.

 

§9 Nutzungsrechte

(1) Alle von der Ivery Group veröffentlichten Dokumente unterliegen den ausschließlichen Urheberverwertungsrechten der Ivery Group. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, diese ohne ihre Zustimmung zu nutzen.

(2) Die Ivery Group stellt ihren „Iverys“ höchst spezialisiertes Wissen in schriftlicher und mündlicher Form zur Verfügung. Dieses Wissen stellt sie nur zur höchstpersönlichen Nutzung bereit. Eine Weitergabe der Inhalte an nicht von ihr vorher anerkannte Dritte ist strengstens untersagt und wird streng geahndet.

(3) Mit Inanspruchnahme von Dienstleistungen/Angeboten der Ivery Group stimmen ihre „Iverys“ der bestehenden Datenschutzerklärung zu.

(4) Die Ivery Group ahndet jegliche Verstöße hinsichtlich Verletzungen ihrer Urheberrechte sowie möglichen Geschäftsgeheimnisse konsequent. Diese Verletzungen werden stets zivilrechtlich verfolgt und bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

 

§10 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungsansprüche der Ivery Group sind nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Ausnahmen bilden etwaige individual-vertragliche Absprachen, die von der Ivery Group schriftlich bestätigt wurden.

(2) Der vom „Ivery“ geschuldete Preis kann vorzugsweise per Überweisung und in Ausnahmefällen per Kreditkarte oder PayPal beglichen werden. Die Belastung des Kontos wird zum Fälligkeitsdatum veranlasst.

 

§11 Haftung

(1) Die Ivery Group haftet in Fällen bei ihr oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gegebenen Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Ivery Group nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Ivery Group einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes übernommen hat.

(2) Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

(3) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) Die Ivery Group vertraut darauf, dass die im Rahmen der Dienstleistung von den „Iverys“ getätigten Angaben (beispielsweise Angaben zur Person, dem Lebenslauf, Qualifikationen und Auszeichnungen) der Wahrheit entsprechen. Die Ivery Group ist nicht für die Verifizierung der von den „Iverys“ getätigten Angaben verantwortlich.

 

§13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme, Widerruf

(1) Die Ivery Group misst dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In der separaten Datenschutzerklärung der Ivery Group informiert die Ivery Group ihre „Iverys“ über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie deren Rechten als Betroffene.

(2) Der „Ivery“ willigt ein, von der Ivery Group auf unterschiedlichen Wegen kontaktiert zu werden (z.B. Telefon, E-Mail, SMS). Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden durch Zusendung einer E-Mail an info@iverygroup.com, in der die zu widerrufenden Kontaktmöglichkeiten aufgelistet sind. Eine mögliche Unvollständigkeit wird nicht zu Lasten der Ivery Group ausgelegt. Der Widerruf gilt mit dem tatsächlichen Eingang der E-Mail im Postfach der Ivery Group.

(3) Dem „Ivery“ steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht vorzeitig erloschen ist. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung sowie dem separaten Muster-Widerrufsformular.

 

§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die deutsche Sprache wird als Vertragssprache genutzt.

(3) Erfüllungsort ist Berlin.

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